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Zuweisungen von Geldauflagen

Mit zugewiesenen Geldauflagen helfen uns Richter und Staatsanwälte in erheblichem Maße, die uns anvertrauten Menschen im Sinne ihrer Bedarfe zu unterstützen. Sie möchten, dass die Geldauflage direkt einer Einrichtung der Perthes-Stiftung e.V. in Ihrer Nähe zugute kommt? Teilen Sie uns dies bitte sehr gerne  in Ihrem Informationsschreiben über die „Zahlung eines Geldbetrages“ mit. Wir stellen dann sicher, dass die Geldauflage dem Arbeitsfeld Ihrer ausgewählten Einrichtung direkt zugute kommt. 

Eine Übersichtskarte aller Standorte finden Sie hier.

Sofern Sie keine andere Verwendung wünschen, setzen wir die eingehenden Geldauflagen satzungsgemäß für die Zwecke der freien Wohlfahrtspflege ein.

Gestalten Sie mit Ihrer Zuweisung von Geldauflagen unsere Arbeitsfelder qualitativ mit!

Hier finden Sie beispielhafte Informationen zu der Arbeit in unseren Bereichen:

 

Wir sind ein verlässlicher Partner für Sie!

  • Wir sind bei der Zentralstelle Geldauflagen der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf registriert.
  • Wir informieren Sie zeitnah über den Eingang der Zahlungen und benachrichtigen Sie umgehend bei Zahlungsverzug.
  • Wir sichern Ihnen zu, dass keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden und der Datenschutz gewahrt wird.
  • Sie erhalten jährlich von uns eine Berichtsmitteilung über die Verwendung der Geldauflagen.
  • Ihre zugewiesenen Geldauflagen kommen zu 100 % den Menschen zugute, die wir täglich unterstützen.
  • Gerne stellen wir Ihnen Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung zur Verfügung, um den Verfahrensablauf von Zuweisungen zu erleichtern.

Wir freuen uns, wenn Sie von unserer Arbeit überzeugt sind und uns bei Ihren Kolleginnen und Kollegen als verlässlicher Partner in Sachen Geldauflagen weiterempfehlen.