- Referat Öffentlichkeitsarbeit & Unternehmenskommunikation
Evangelische Perthes-Stiftung e.V.
Wienburgstraße 62
48147 Münster - 0251 2021-507
- eps-spenden-fr(at)perthes-stiftung.de
Zuweisung von Geldauflagen
Mit zugewiesenen Geldauflagen helfen uns Richter*innen und Staatsanwält*innen in erheblichem Maße, die uns anvertrauten Menschen im Sinne ihrer Bedarfe zu unterstützen. Sie möchten, dass die Geldauflage direkt einer Einrichtung der Evangelischen Perthes-Stiftung e.V. in Ihrer Nähe zugute kommt? Teilen Sie uns dies gerne in Ihrem Informationsschreiben über die „Zahlung eines Geldbetrages“ mit. Sofern Sie keine andere Verwendung wünschen, setzen wir die eingehenden Geldauflagen satzungsgemäß für die Zwecke der freien Wohlfahrtspflege ein.
- Die Evangelische Perthes-Stiftung ist bei der Zentralstelle Geldauflagen der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf registriert.
- Wir informieren Sie zeitnah über den Eingang der Zahlungen und benachrichtigen Sie umgehend bei Zahlungsverzug.
- Wir sichern Ihnen zu, dass keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden und der Datenschutz gewahrt wird.
- Sie erhalten jährlich von uns eine Berichtsmitteilung über die Verwendung der Geldauflagen.
- Ihre zugewiesenen Geldauflagen kommen zu 100 % den Menschen zugute, die wir täglich unterstützen.
Wir freuen uns, wenn Sie von unserer Arbeit überzeugt sind und uns bei Ihren Kolleginnen und Kollegen als verlässlicher Partner in Sachen Geldauflagen weiterempfehlen.
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Fachbereich Fundraising